- Der Patient nimmt nicht an der jährlich stattfindenden, kostenlosen Reihenuntersuchung teil.
- Er hält die entsprechenden Mund hygienische Massnahmen nicht ein.
- Der Zahnersatz wird nicht bestimmungsgemäss benutzt. (Er fällt herunter oder wird angeschlagen.)
- Der Patient trägt die vom Zahnarzt vorgeschlagene Nachtschiene nicht, oder er lässt sie gar nicht anfertigen wodurch das Gebiss einem allzu grossen Druck ausgesetzt wird, was zur Folge hat, dass die Verhüllung abspringt.
- Für Schäden, die – im Falle einer Porzellanschale – durch die Anspannung der Schale verursacht wurden.
- Im Falle von Wurzelkanalbehandlungen (da die Wurzelkanalbehandlung mit vielen Risiken einhergeht, kann man in Hinsicht auf die anatomischen Abweichungen und der individuellen Variationen nicht einmal bei der präzisesten zahnärztlichen Arbeit eine Garantie erteilen.)
Unser Qualitätsmanagement schreibt vor, auf alle der von uns durchgeführten Leistungen Garantie zu erteilen, deswegen bemühen wir uns stets, dass wir mit Garantieansprüchen gar nicht konfrontiert werden.